Nutzungsbedingungen
Für die Nutzung der Sportanlagen gelten folgende Nutzungsbedingungen:
In Abhängigkeit von der Auslastung der Sportanlage besteht die Möglichkeit Teile dieser oder die jeweils gesamte Anlage für Sportveranstaltungen von Betrieben, Einrichtungen, Hausgemeinschaften, Familien u.v.w. zu nutzen. Dabei ist es möglich neben den Sportanlagen auch Sportgeräte und Sanitäranlagen zu nutzen.
Dazu ist über die Geschäftsstelle des Vereins mit der Geschäftsführung eine vertragliche Vereinbarung über Termine und finanzielle Bedingungen abzuschließen. Für alle aufgeführten Nutzungsmöglichkeiten besteht der Grundsatz, dass alle vereinbarten Nutzungszeiten von Sportanlagen mindestens 3 Tage vor der Nutzung in der Geschäftsstelle in bar zu bezahlen sind bzw. die Nutzungsgebühr bis 3 Tage vor der Nutzungszeit auf das Konto des Vereins überwiesen sein muss.
Folgende Sportanlagen können genutzt werden:
